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So können Sie die Leuchtfeuer Stiftung fördern

Während Spenden direkt den Angeboten von Hamburg Leuchtfeuer zugute kommen, geht es bei der Leuchtfeuer Stiftung darum, Zustifterinnen und Zustifter zu gewinnen. Im Unterschied zu einer Spende wird das Kapital bei einer Zustiftung nicht direkt verbraucht, sondern langfristig erhalten. Die Erträge dieses Kapitals kommen dem gemeinnützigen Zweck zugute.

Die Förderung der gemeinnützigen Zwecke von Hamburg Leuchtfeuer erfolgt durch die daraus resultierenden Kapitalerträge. Die Förderung durch eine Zustiftung sichert somit die Arbeit von Hamburg Leuchtfeuer auf Dauer. Eine weitere Fördermöglichkeit besteht darin, das Kapital in Ihrem Vermögen zu belassen und die Leuchtfeuer Stiftung an der Verzinsung partizipieren zu lassen.

Zustiftungen sind, ebenso wie Spenden, ein großer Vertrauensbeweis. Gerade größere Zustiftungen setzen eine mittelfristige Finanzplanung voraus. So kann eine Zustiftung auch in mehreren Etappen erfolgen. Auch sind Werte wie Vermögenspapiere oder Immobilien als Stiftungskapital der Leuchtfeuer Stiftung möglich. Zustiftungen an die Leuchtfeuer Stiftung sind ebenfalls testamentarisch möglich. An die Leuchtfeuer Stiftung zugewendete Erbschaften sind von der Erbschaftsteuer befreit. Dies gilt für alle Vermögensformen, also sowohl testamentarisch festgelegte Barbeträge als auch Vermögenswerte wie Wertgegenstände oder Immobilien.

 

KONTAKT
Petra Fischbach
Stiftungsvorstand
Simon-von-Utrecht-Straße 4d
20359 Hamburg
Telefon 040 - 31 77 80-0
p.fischbach@leuchtfeuer-
stiftung.de

Josef Reppenhorst
Öffentlichkeitsarbeit
Seilerstraße 36
20359 Hamburg
Telefon 040 - 38 73 80
j.reppenhorst@leuchtfeuer-
stiftung.de

Zum Download:
Stiftungsbroschüre